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Kosten |
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Kosten Wer trägt die Kosten?
Die logopädische Therapie wird in aller Regel von Ihrer Krankenkasse bezahlt. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind von jeglicher Zuzahlung befreit. Erwachsene zahlen einen Eigenanteil von z. Zt. 10% pro Therapie und 10.- € Rezeptgebühr. Eine Befreiung ist bei der Krankenkasse zu beantragen.
Wie komme ich an eine Verordnung?
Eine Verordnung erhalten Sie von Ihrem behandelnden Arzt. Dies kann z. B. ein HNO-Arzt, Phoniater oder Pädaudiologe, Kinderarzt, Neurologe, Hausarzt oder Kieferorthopäde sein.
Kostenübernahme bei Privatversicherten
Hier übernehmen die Versicherer die Kosten in unter- schiedlichem Umfang. Deshalb wird vor Beginn der Behandlung ein Kostenvoranschlag besprochen. |